Was sich für Immobilien-Eigentümer 2009 ändert


Energiepass für (fast) alle Wohnhäuser
Der Energieausweis ist seit 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude, die verkauft und vermietet werden sollen, Plicht (Ausnahme: denkmalgeschützte Häuser). Häuser mit bis
zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, benötigen den teuren bedarfsorientierten Energiepass: Durch ein technisches
Gutachten wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Der preiswertere verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich an den tatsächlichen
Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Wer bei Vermietung oder Verkauf keinen Energieausweis vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld.

Wohn-Riester
Private Altersvorsorge und Wohneigentum sind eine gute Kombination – das hat auch der Staat erkannt und fördert mit dem Wohn-Riester jetzt verstärkt die eigenen vier Wände.
Häuslebauer und Immobilienkäufer können bereits angesparte Beträge für den Immobilien-Erwerb entnehmen und verwenden. Zudem können laufende staatliche Zuschüsse
direkt zur Tilgung von Immobilienkrediten genutzt werden.

Schornsteinfeger-Monopol ist Geschichte
Das Schornsteinfeger-Monopol fällt schrittweise von 2009 bis 2012. Hausbesitzer können sich dann ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen, müssen sich aber um die
ordnungsgemäße Wartung ihres Kamins und ihrer Heizung in Eigenregie kümmern.

Pflicht zum Energiesparhaus
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) schreibt vor, dass alle Häuser, die seit 1. Januar 2009 genehmigt werden, ihren Energiebedarf anteilig über erneuerbare Energien
decken müssen (zum Beispiel Solar, Geothermie, Biomasse). Mitte 2009 soll zudem die Energieeinsparverordnung (EnEV) verschäft werden: Neubauten müssen dann
30 Prozent sparsamer sein.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Bis zu 1.200 Euro können sich Privathaushalte vom Fiskus für Handwerkerleistungen zurückholen. Genau genommen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro – allerdings nur
den anteiligen Rechnungsbetrag für die Arbeitsleistung, nicht für das Material. Beispiel: Im Laufe eines Jahres sammeln sich Rechnungen über 10.000 Euro an, hiervon jeweils
5.000 Euro Arbeitsleistung und Materialkosten. Von den 5.000 Euro Arbeitskosten werden 20 Prozent, in diesem Beispiel also 1.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen.

 

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